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...sollten gelegentlich auf folgende Punkte geprüft werden: Ist Ihr Vertragspartner überhaupt bzw. noch dafür autorisiert? (z.B. Datenbanken, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Betriebsdatenerfassung etc.) Stimmen Userzahl, Version und Serien-Nummer mit den tatsächlich registrierten Daten überein? Ist die Ihnen verkaufte preisrelevante User- bzw. Mitarbeiterzahl bezogen auf herstellerseitig angebotene Staffeln zu hoch? Sind die bezahlten Wartungsintervalle und vertragliche Fristen identisch mit den registrierten Fristen beim Hersteller? Erfüllt Ihr Dienstleister den Wartungsvertrag? Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis der Softwarepflege noch? Haben Sie schon mal Angebote anderer Anbieter eingeholt? Ist Ihr Produkt ein Auslaufmodell verbunden mit hohen Kosten? Gern versprechen Ihnen Softwarelieferanten mit veralteten Lösungen alles und die Zukunft, wenn Sie einen Wartungsvertrag abschließen und an dieser "Entwicklung" teilhaben mögen. Schauen Sie genau hin, ob mit der angebotenen Lösung Insolvenz verbunden war, welche Interessen und Risiken mit dem neuen Geldgeber verknüpft sind und welche Programmierkapazität welche konkrete Funktionalität in welcher Zeit geschaffen hat. Schauen Sie kritisch auf Referenzprojekte und die Anzahl Neuverkäufe im letzten Jahr! - Lassen Sie sich in jedem Fall unabhängig und in IHREM Interesse beraten!
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Dipl. Ing. Walter Lerche (EDV-Berater)
Verbessern heißt verändern.
Perfekt sein heißt demnach, sich oft verändert zu haben. Winston Churchill Der Gewinn ist das Geld, das zählt. EDV Links: Treiber.de EDV-Portal.de Computerhilfen.de Alle Rechte vorbehalten! 96441 Besucher seit 01.09.2003 © 2003 by EDV-optimal.de |
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